§ 1 — KANZLEIGESCHICHTE
Herkunft und Ausrichtung
"Der Name Morgensteig steht für einen Weg, der mit Bedacht gegangen wird – früh, bevor die Last eines Verfahrens schwerer wird."
Morgensteig entstand aus dem Wunsch, strafrechtliche Begleitung so zu gestalten, wie sie sein sollte: sachlich fundiert, verfahrenssicher und zugewandt gegenüber Menschen in aussergewöhnlich belastenden Situationen. Die Kanzlei wurde in Bern gegründet und hat seither ihren Tätigkeitsschwerpunkt in kantonalen und eidgenössischen Strafverfahren.
Der Fokus liegt auf drei Bereichen: der Strafverteidigung, der Opfervertretung und Wirtschaftsstrafmandaten. Alle drei verlangen eine ähnliche Grundhaltung – Sachkenntnis, Verlässlichkeit und den Respekt vor dem, was auf dem Spiel steht.
Bern ist nicht zufällig der Kanzleistandort. Die Nähe zu Bundesgericht, kantonalen Strafbehörden und dem politischen Raum prägt die Praxis und erleichtert eine informierte Einschätzung laufender Verfahren.
§ 2 — BERUFLICHE HALTUNG
Unser Selbstverständnis
Mandat als Verpflichtung
Wir übernehmen Mandate, bei denen wir kompetente Vertretung leisten können – nicht mehr, nicht weniger. Diese Selbstbeschränkung ist eine Form von Professionalität.
Vertretung ohne Scheuklappen
Die öffentliche Wahrnehmung eines Falls beeinflusst unsere Arbeit nicht. Strafverteidigung ist ein rechtliches Grundanliegen, das unabhängig von gesellschaftlichem Druck gilt.
Transparenz als Grundlage
Mandanten werden regelmässig über den Verfahrensstand informiert. Entscheidungen, die ihre Situation betreffen, werden mit ihnen besprochen – nicht über sie hinweg getroffen.
§ 3 — KANZLEITEAM
Personen hinter dem Mandat
Thomas Morgenthaler
Rechtsanwalt · Strafrecht
Über 15 Jahre Erfahrung in Strafverteidigung und Wirtschaftsstrafrecht. Zugelassen seit 2009 im Kanton Bern.
Katharina Steiger
Rechtsanwältin · Opfervertretung
Schwerpunkt in Opfervertretung und Schadenersatzrecht. Erfahrene Begleitung traumasensibler Verfahren.
Andreas Pfäffli
Rechtsanwalt · Wirtschaftsstrafrecht
Spezialisiert auf komplexe Wirtschaftsstrafmandate und regulatorische Verfahren. Master of Law Universität Bern.
§ 4 — BERUFSSTANDARDS
Qualitätsmassstäbe und Verfahrensgrundsätze
Anwaltliche Zulassung
Alle Kanzleimitglieder sind im Anwaltsregister des Kantons Bern eingetragen und unterliegen den Standespflichten nach BGFA.
Berufsgeheimnis
Das anwaltliche Berufsgeheimnis nach Art. 321 StGB gilt uneingeschränkt. Mandantenkommunikation wird vertraulich behandelt.
Interessenwahrung
Mandanteninteressen werden gewissenhaft wahrgenommen. Interessenkonflikte werden frühzeitig erkannt und offen kommuniziert.
Fortlaufende Weiterbildung
Regelmässige Teilnahme an Fachveranstaltungen, Fortbildungen und Fachpublikationen zur Strafrechts- und Strafprozessentwicklung.
Datenschutz nach DSG
Die Kanzlei verarbeitet Personendaten im Einklang mit dem schweizerischen Datenschutzgesetz. Keine Weitergabe ohne Einwilligung.
Berufshaftpflicht
Vollumfängliche Berufshaftpflichtversicherung gemäss den Anforderungen des Kantons Bern. Mandanten sind entsprechend abgesichert.
§ 5 — FACHLICHE POSITIONIERUNG
Strafrechtliche Praxis in der Schweiz
Das schweizerische Strafprozessrecht stellt besondere Anforderungen an Anwältinnen und Anwälte, die in diesem Bereich tätig sind. Die Schweizerische Strafprozessordnung (StPO), die seit 2011 schweizweit gilt, hat die kantonalen Verfahren vereinheitlicht und gleichzeitig neue Anforderungen an die Vertretungsarbeit geschaffen.
Die Strafverteidigungspraxis bei Morgensteig umfasst Verfahren vom Vorverfahren über die Hauptverhandlung bis hin zum Rechtsmittelverfahren. Dabei gehören prozessuale Anträge, die Begleitung bei Einvernahmen und die Akteneinsicht zu den Kernaufgaben, die sorgfältig vorbereitet werden müssen.
In der Opfervertretung stehen neben den prozessualen Rechten häufig Schadenersatz- und Genugtuungsansprüche im Vordergrund. Diese können im Rahmen des Strafverfahrens adhäsionsweise geltend gemacht werden – ein Verfahrensweg, der gut abgewogen sein will.
Wirtschaftsstrafsachen verlangen von Anwälten sowohl fundiertes Strafrecht- als auch Verständnis für betriebliche Zusammenhänge. Die Schnittstelle zwischen Strafrecht und Verwaltungsrecht, etwa im Bereich der FINMA-Aufsicht, erfordert besondere Sorgfalt bei der Analyse des Sachverhalts.
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