Morgensteig Rechtsanwaltskanzlei · Bern
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Gerichtsgebäude Bern

Akte Nr. MG-2025 · Bern, Schweiz

Verfahrenssichere Begleitung in strafrechtlichen Angelegenheiten

Morgensteig vertritt Einzelpersonen und Unternehmen in eidgenössischen und kantonalen Strafverfahren – mit der Sorgfalt, die der Einsatz verlangt.

Zugelassen Kanton Bern
Erstgespräch anfragen

§ 1 — LEISTUNGSVERZEICHNIS

Unsere Tätigkeitsbereiche

Morgensteig Rechtsanwaltskanzlei
Strafverteidigung

MG-SV · Strafverteidigung

Strafverteidigungspraxis

Überlegte Strafvertretung in eidgenössischen und kantonalen Strafverfahren. Wir übernehmen Mandate, bei denen wir kompetente Vertretung leisten und eine angemessene Mandatsbeziehung aufrechterhalten können.

  • Erstbeurteilung und Verfahrensübersicht
  • Untersuchungsarbeit und Antragsstellung
  • Hauptverhandlungsvertretung
ab CHF 720 / Std. Anfragen
Opfervertretung

MG-OV · Opfervertretung

Opfervertretungsdienste

Sorgfältige Vertretung für Personen, die strafrechtlichen Schaden erlitten haben. Wir begleiten Mandanten in ihrem eigenen Tempo und koordinieren mit geeigneten Unterstützungsdiensten.

  • Verfahrensrechtliche Vertretung
  • Zivilrechtliche Schadenersatzansprüche
  • Koordination mit Unterstützungsdiensten
ab CHF 480 / Std. Anfragen
Wirtschaftsstrafrecht

MG-WC · Wirtschaftsstrafrecht

Wirtschaftsstraftaten

Überlegte Praxis in komplexen Wirtschaftsstrafsachen, behördlichen Vollstreckungsverfahren und verwandten Unternehmensermittlungen. Mit Blick auf Ruf, Betrieb und Geschäftsbeziehungen.

  • Sachverhaltsbeurteilung und Unterstützung
  • Verhandlungsführung und Prozessvertretung
  • Regulatorische Verfahren
ab CHF 880 / Std. Anfragen

Morgensteig Rechtsanwaltskanzlei

Haben Sie eine strafrechtliche Angelegenheit zu besprechen?

Wir stehen Ihnen für eine erste, vertrauliche Einschätzung zur Verfügung – ohne Verpflichtung. Nehmen Sie Kontakt auf, wenn Sie bereit sind.

§ 2 — TÄTIGKEITSMERKMALE

Was unsere Arbeit kennzeichnet

Berufliche Grundsätze

Verfahrenstechnische Sorgfalt

Jedes Mandat wird mit der gleichen prozessualen Präzision betreut – unabhängig von seiner öffentlichen Wahrnehmung.

Vertrauliche Begleitung

Mandantengespräche werden mit professioneller Diskretion und dem gebotenen Respekt vor persönlichen Umständen geführt.

Klare Mandatsführung

Wir kommunizieren Verfahrensstand und Handlungsoptionen transparent, damit Mandanten fundierte Entscheidungen treffen können.

Kenntnis kantonaler Verfahren

Langjährige Erfahrung in Berner und eidgenössischen Gerichten schärft das Verständnis für lokale Verfahrensgepflogenheiten.

Angemessenes Mannatstempo

Wir arbeiten in einem Rhythmus, der zu den Bedürfnissen des Mandanten passt – insbesondere bei belastenden Sachverhalten.

Substanzielle Vorbereitung

Gründliche Sachverhaltsarbeit und Antragsstellung bilden die Grundlage jeder Verhandlungsvertretung.

§ 3 — HÄUFIGE ANFRAGEN

Fragen zur Mandatsaufnahme

Verfahrenshinweise
Wie läuft ein Erstgespräch ab?
Im Erstgespräch verschaffen wir uns ein Bild des Sachverhalts und Ihrer aktuellen Verfahrenssituation. Wir besprechen, ob und in welchem Umfang eine Mandatsübernahme in Betracht kommt. Das Gespräch ist vertraulich und verpflichtet Sie zu nichts.
Welche Unterlagen sollte ich mitbringen?
Wenn vorhanden: Vorladungen, Verfügungen oder Schreiben der Strafverfolgungsbehörden. Auch eigene Aufzeichnungen zum Sachverhalt können hilfreich sein. Es ist jedoch kein Problem, wenn Sie zunächst ohne Unterlagen Kontakt aufnehmen.
Wie lange dauert ein Strafverfahren typischerweise?
Das hängt stark vom Sachverhalt, der Komplexität und dem zuständigen Gericht ab. Strafverteidigungsmandate dauern typischerweise 6 bis 18 Monate. Wirtschaftsstrafsachen können 12 bis 36 Monate in Anspruch nehmen. Wir geben Ihnen im Erstgespräch eine realistische Einschätzung.
Wie werden die Honorare abgerechnet?
Unsere Honorare richten sich nach dem Stundenaufwand. Die aktuellen Stundensätze betragen CHF 720 für Strafverteidigung, CHF 480 für Opfervertretung und CHF 880 für Wirtschaftsstraftaten. Wir legen Ihnen vor Mandatsübernahme eine transparente Kostenübersicht vor.
Ist meine Anfrage vertraulich?
Ja. Alle Gespräche und Mitteilungen unterliegen der anwaltlichen Schweigepflicht. Ihre Anfrage wird nicht weitergegeben und verpflichtet Sie in keiner Weise zu einer Mandatsbeziehung.
Betreuen Sie auch ausserkantonale Verfahren?
Wir sind primär in Bern und dem Kanton Bern tätig. In eidgenössischen Verfahren sowie in anderen Kantonen übernehmen wir Mandate, wenn wir kompetente Vertretung sicherstellen können. Sprechen Sie uns an.

§ 4 — KANZLEISTANDORT

Unsere Kanzlei in Bern

Spitalgasse 32, 3011 Bern

§ 5 — KONTAKTAUFNAHME

Mandatsanfrage stellen

Vertrauliche Erstberatung

Kontaktdaten

Adresse

Spitalgasse 32
3011 Bern, Schweiz

Erreichbarkeit

Mo–Do: 08:30–12:00, 13:30–17:30
Fr: 08:30–12:00, 13:30–16:30

Hinweis zur Anfrage

Jede Kontaktaufnahme wird als vertraulich behandelt. Eine Mandatsbeziehung entsteht erst nach ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung.

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